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Unerwünschte Anrufe (cold calls)

Unerwünschte Anrufe (cold calls)

Unerwünschte Telefonwerbung ist seit dem 04. August 2009 gesetzlich verboten. Falls Sie als Verbraucher dennoch durch unerwünschte Anrufe belästigt werden, können Sie gezielt dagegen vorgehen.

Erfragen Sie vom Anrufer möglichst folgende Informationen:

  • Name des Anrufers
  • Für welches Unternehmen wird angerufen
  • Grund des Anrufes

Weiterhin benötigen Sie:

  • Datum und Uhrzeit des Anrufes; ggf. die übermittelte Rufnummer;
  • Erklärung dazu, sich nicht im Vorfeld einverstanden erklärt zu haben, von dieser Firma angerufen zu werden;
  • Einverständnis damit, dass die Verbraucherze­trale/die Wettbewerbszentrale die anrufende Firma in Bezug auf den geschilderten Anruf abmahnt;
  • Name, Adresse und Telefonnummer der Verbraucherin/des Verbrauchers (für Kontaktaufnahme seitens der Verbraucherzentrale/der Wettbewerbszentrale).

Nähere Informationen finden Sie unter http://www.bmj.bund.de/cold-calling

Ein Formular zum Melden von unerwünschten Anrufen finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

(Ursprungsfassung: 15.09.2009)

 

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